mediX informiert – Aktuelles zur Coronavirus-Epidemie

Die Coronavirus-Epidemie stellt uns alle vor grosse Herausforderungen. mediX hat sich deshalb entschlossen, hier über die aktuellen Entwicklungen zu informieren und wichtige Fragen zu beantworten, die uns aus der Praxis erreichen. Die Informationen werden laufend aktualisiert.

+++++++++++ Aktuell ++++++++++

Ab 2. Oktober 2023 ist eine neue Impfempfehlung zu Covid-19 gültig. Eine Impfdosis wird für besonders gefährdete Personen ab 16 Jahren und im Individualfall für schwangere Frauen empfohlen. Die Impfung soll idealerweise zwischen Mitte Oktober und Dezember und mit einem an XBB.1.5 angepassten Impfstoff erfolgen.

 

Neu aufgeschaltet:

  • Impfempfehlungen ab Herbst 2023 und Kategorienliste besonders gefährdeter Personen  (–> Kap. 4.1 )

1. Umgang mit Erkrankten/Infizierten

1.1. Wann ist eine Person ansteckend?
1.2. Was mache ich als Gesundheitsfachperson nach einem Kontakt mit einer COVID-19 positiv getesteten Person?
1.3. Wer gehört zu den Risikopatienten? 
1.4. Ambulante Betreuung von COVID-19 Patienten
1.5. Long Covid: Symptome, Diagnostik, Management
1.6. Antikörpertherapie bei selektionierten Risikopatienten 
1.7. Helfen inhalative Steroide gegen COVID-19-Symptome?

2. Test auf SARS-CoV-2

2.1. Welche Patienten sollen getestet werden?
2.2. PCR-Nachweis von SARS-CoV-2 aus Speichel 
2.3. Antigen-Schnelltests in der Praxis 
2.4. Kostenübernahme der SARS-CoV-2-Tests

3. Praxisbetrieb

3.1. Wie mache ich meine Praxis fit für COVID-19?
3.2. mediX Schutzkonzept zum Betrieb von Arztpraxen

 

4. COVID-19-Impfung 

4.1. Impfempfehlung und Impfstrategie 
4.2. Dosierung von mRNA-Impfstoffen 
4.3.Informationen zur Impfung in der Praxis und in Impfzentren
4.4. Informationen zur Auffrischimpfung  
4.5. Impfempfehlungen für Personen nach durchgemachter COVID-19-Infektion 
4.6. Was ist bei Personen mit Allergien zu beachten? (inkl. Massnahmen bei allergischer Reaktion)      
4.7. Welche Impfempfehlungen gelten für Schwangere? 
4.8. Wie werden unerwünschte Impfreaktionen gemeldet?
4.9. Verzögert auftretende lokale Impfreaktion („Covid-Arm")
4.10. Können gleichzeitig andere Impfstoffe verabreicht werden?
4.11. Welche Quarantäne- und Isolationsregeln gelten bei Geimpften?
4.12. Beeinflusst die Corona-Impfung die Fertiltät? 
4.13. Impfung und Auffrischimpfung mit Janssen Impfstoff 
4.14. Covid-Zertifikate: Anwendung und Gültigkeitsdauer

 

5. Informationsquellen und Studien

6. Informationen für Patientinnen und Patienten 

1. Umgang mit Erkrankten/Infizierten

Die Inkubationszeit beträgt bei SARS-CoV-2 im Mittel 5­–6 Tage, nur sehr selten länger als 10–14 Tage. Bei der Omikron-Variante ist die Inkubationszeit kürzer, sie beträgt durchschnittlich ca. 3 Tage (1-8 Tage). 

Die höchste Ansteckungsfähigkeit besteht bei Auftreten der Symptome. Ein Übertragungsrisiko besteht aber auch schon Tage vor Auftreten von Krankheitszeichen (präsymptomatisch). Ein relevanter Anteil von Personen steckt sich bei Infizierten innerhalb von ein bis zwei Tagen vor deren Krankheitsbeginn an.

  • Gesundheitsfachpersonen, die ungeschützt Kontakt mit einem bestätigen Fall hatten, arbeiten weiter, tragen ständig eine Maske und achten auf einwandfreie Händehygiene. Sie überwachen ihren Gesundheitszustand, bei Auftreten von Symptomen lassen sie sich testen und bleiben der Arbeit fern (–> Swissnoso v. 15.3.2020)
  • COVID-19-positiv getestete Gesundheitsfachpersonen mit schweren Symptomen (Fieber, Husten oder Atembeschwerden, allgemeines Krankheitsgefühl) können nach Abklingen der Symptome ihre Arbeit wieder aufnehmen. Grundsätzlich ist für eine Wiederaufnahme der Arbeit kein negativer Abstrich erforderlich! 

Quelle: Swissnoso (17.04.2020)

Besonders gefährdete Personen

Als besonders gefährdete Personen gelten Personen ab 65 Jahren, Schwangere und Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Adipositas, Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs –> die vollständige aktuelle Liste siehe auch BAG.

In der aktuellen Situation ist es wichtig, die Spitäler von unnötigen COVID-19 bedingten Hospitalisierungen zu entlasten.

Mit dem Factsheet Ambulante Betreuung von COVID-19 Patienten (zuletzt aktualisiert 28.01.2022) stellt mediX allen Hausärzten kurz und übersichtlich, auf einer Seite zusammengefasst, einen Leitfaden zur ambulanten Behandlung von COVID-19 Patienten zur Verfügung.

Ein Teil der an Covid-19 Erkrankten leidet unter anhaltenden Beschwerden oder einem Post-Covid-19-Syndrom. Wichtige Informationen zur Diagnostik und zum Management haben wir in einem Factsheet zusammengestellt.

Seit Mitte Mai 2021 ist in der Schweiz eine Behandlung mit der Antikörperkombination Casirivimab / Imdevimab, seit September 2021 zusätzlich Sotrovimab.

Die Kriterien (zuletzt aktualisiert am 25.03.2022), welche Patientinnen und Patienten von dieser Therapie profitieren können, wurden von der Clinical Care Group der Swiss National COVID-19 Task Force (CCG SNTF) in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie (SSI) erarbeitet.

Informationen zum aktuellen Stand der Therapieempfehlungen finden sich hier: A living WHO guideline on drugs for covid-19, siehe auch BAG Website zum Thema Antikörpertherapie 

Beachte: Die Evidenz für einen Therapienutzen ist bei Infektion mit der Omikron-Variante BA1 nicht ausreichend gesichert.

Die Arzneimittel haben noch keine Zulassung von Swissmedic erhalten und dürfen deshalb nur unter Einhaltung der Kriterien der CCG/SSI an Risikopatient*innen verschrieben werden. Die Anwendung ist im Rahmen der Covid-19-Krise gemäss Artikel 21 der Covid-19-Verordnung 3 ausnahmsweise erlaubt.

Die Behandlung sollte innerhalb der ersten 5 Tage seit Symptombeginn erfolgen. Casirivimab/Imdevimab wird als 30-minütige Infusion ambulant in einem vom Kanton bezeichneten Zentrum verabreicht. Im Kanton Zürich ist dies das Universitätsspital (USZ).

Patient*innen sollten jeweils in das nächstgelegene der zur Verfügung stehenden Spitäler zugewiesen werden (Kontaktdaten siehe im Dokument Ablauf der AK-Therapie im Kanton Zürich).

Patient*innen sollen erst zugewiesen werden, wenn die Indikation zur Antikörpertherapie steht. Benutzen Sie hierzu eines der nachfolgenden Anmeldeformulare.

Bitte melden Sie den Patienten immer telefonisch an und schicken Sie das Anmeldeformular sowie die Befunde (positives Covid-Testresultat, ggfls. Serologie) per Mail an die entsprechende Adresse, falls so verlangt.

Ablauf monoklonale Antikörper-Therapie im Kanton Zürich 
Anmeldeformular monoklonale Antiköprper-Therapie im Kanton Zürich  (aktualisiert am 05.04.2022)

Checkliste Zuweiser Antikörpertherapie Zollikerberg 
Zuweiserbrief Antikörpertherapie Zollikerberg
Anmeldeformular (elekronisch) zur Antikörpertherapie Zollikerberg 
Patienteninformation Antikörpertherapie Zollikerberg 

KSW: Anmeldung zur Antikörpertherapie 

Informationen zum Ablauf der Antikörpertherapie im Kanton Zürich finden sich hier.

Weitere Informationen: 

Antikörpertherapie – Fragen und Antworten 

Antikörpertherapie: Checkliste für Hausärzt*innen 

Antikörpertherapie: Informationen zum Ablauf (Zürich)

Infosheet Antikörpertherapie 

 

Es ist unklar, ob inhalative Kortikosteroide bei ambulant behandelten Covid-19-Patienten (leichter bis moderater Verlauf) wirksam sind. In einer im JAMA publizierten randomisierten und kontrollierten Studie gelang es nicht, durch Inhalation von Ciclesonid die Abheilung der Beschwerden zu beschleunigen. Allerdings mussten unter Ciclesonid etwas weniger Patienten im weiteren Krankheitsverlauf wegen sich verschlechternder  Covid-Symptomatik in ein Spital eingewiesen werden.

Demgegenüber gibt es Hinweise, dass sich mit inhalativem Budesonid sowohl die Häufigkeit von (Notfall)-Einweisungen ins Spital als auch die Krankheitsdauer reduzieren lassen. Das ergab u. a. eine im Lancet publizierte Studie.

Fazit: Bislang kann eine Behandlung mit inhalativen Kortikosteroiden im ambulanten Setting nicht allgemein empfohlen werden. 

2. Test auf SARS-CoV-2

 

Video: Durchführung des Coronavirus-Tests in der Praxis.

Merkblatt: GD Zürich: Sars-CoV-2-Testung im Kanton Zürich (17.02 2022) 

Gepoolte Speichel-PCR-Tests werden empfohlen bei Personen ohne Symptome und ohne konkreten Infektionsverdacht im Rahmen der repetetiven Testung (z. B. bei besonders gefährdeten Personen in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen). Sie sind auch eine Option zur präventiven Einzeltestung (individuelle Teilnahme an gepoolten Speicheltests). 

Gepoolte PCR-Speichel-Tests sind deutlich zuverlässiger und deutlich angenehmer als nasopharyngeale Antigen-Schnelltests zur Fachanwendung.

–> Siehe auch Beprobungskriterien v. 31.03.2022,Grafik (Umsetzung der Teststrategie) 

Vorgehen: 

Antigen-Schnelltests für die Fachanwendung 

  • Seit 1. April 2022 wird eine Testung lediglich bei besonders gefährdeten Personen bzw. Personen mit engem und regelmässigem Kontakt zu besonders gefährdeten Personen als sinnvoll erachtet.
  • Indikationen für AG-Schnelltests –> siehe Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien vom 01.04.2022
  • Zur Umsetzung der Teststrategie –> siehe Grafik (01.04.2022), Ausführliche, aktualisierte Informationen des BAG zur Covid-19-Testung hier 
  • AG-Schnelltests können z. B. bei Roche (E-Mail: , Telefon: 041 799 61 00 (Mo–Fr 08.00–17.00 Uhr), Online-Shop: https://shop.roche-diagnostics.ch, Name des Test: SARSCoV-2 Antigentest) oder Abbott (Mailadresse: Name des Test: Panbio COVID-19 Antigen Schnelltest, Pharmacode 7785295) bestellt werden. Weitere Tests –> siehe Liste der validierten SARS-CoV-2-Schnelltests zur Fachanwendung
  • Meldung: Die Bestimmungen zur Meldung sämtlicher Tests sind im Dokument  Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien vom 01.04.2022 definiert und werden regelmässig entsprechend der aktuellen Situation angepasst. Weitere Informationen betreffend der Meldung finden Sie auf der Seite www.bag.admin.ch/infreporting.
  • Anleitung Meldung SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest
 

Kostenübernahme und Abrechnung von Sars-CoV-2 Tests 

Personen, die nicht geimpft und symptomlos sind, müssen seit dem 10.10.21 die Kosten für den Covid-Test selber tragen. 

Ausnahmen:

  • Gratistests für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und im Rahmen von angeordneten Ausbruchskontrollen (weitere Informationen: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/438/de)
  • Gratistests für aus medizinischen Gründen nicht impfbare Personen mit ärztlichem Attest. Das BAG wird demnächst eine Liste von Kontraindikationen ausstellen (wir werden dann hier darüber informieren)
  • Besucher*innen von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie anderen sozialmedizinischen Institutionen können sich vor dem Besuch gratis mit einem AG-Test testen lassen; hierfür wird jedoch kein Zertifikat ausgestellt (–> stattdessen Bescheinigung Testresultat).

3. Praxisbetrieb

Telefontriage

  • Patienten mit akuten Beschwerden (z. B. Schmerzen), mit chronischen Krankheiten, bei denen eine Kontrolle notwendig ist und Patieten mit unklaren Symptomen sollen einen zeitnahen Termin erhalten.  Patienten mit Verdacht auf Coronavirus-Infektion sollen in einem separaten Zimmer mit einer chirurgischen Gesichtsmaske warten

Vereinfachung administrativer Prozess

Durch die Nutzung des Onlineformulars corona123.ch und der integrierten BAG-Schnittstelle kann der zeitliche und administrative Aufwand von COVID-19-Tests massiv reduziert werden.

So nutzen Sie corona123.ch und sparen bei jedem COVID-19 Testzeit
Verweisen Sie Patienten nach der Terminvereinbarung auf corona123.ch. Patienten erfassen ihre Informationen bequem zuhause via Handy oder Computer. Anschliessend stehen Ihnen die Informationen sofort zur Weiterverarbeitung zur Verfügung.

Der Dienst wurde von mediX, Zur Rose und BlueCare entwickelt und ist für alle Schweizer Leistungserbringer kostenlos verfügbar.

Registrieren:

Weitere Informationen: Merkblatt, Mailing 

Hygiene- und Schutzmassnahmen

  • Plexiglasschutz kann bestellt werden bei RAUMBAU AG, 8005 Zürich, Tel. 044 273 37 92 – Fax 044 273 39 92 – Mobile 079 445 98 82 – Mailto  – raumbau.ch
  • Desinfektionsmittel in der Praxis in jedem Sprechzimmer
  • Praxis-Bekleidung möglichst häufig waschen (täglich)
  • Schutzmaske (Op-Maske) tragen Personal und ÄrztInnen (–> zur Bestellung an Kantonsärztlichen Dienst oder Kantonsapotheke wenden)
  • FFP2/3-Maske tragen ist nur erforderlich bei hohem Risiko der Aerosolbildung bei Patienten mit begründetem Verdacht oder bestätigter COVID-19-Erkrankung (dazu gehört nicht der Nasen-Rachenabstrich!)  
  • Schutzhandschuhe und Überschürzen 
    • Für (Gesundheits-)Fachpersonen, die Patienten mit begründetem Verdacht oder bestätigtem Covid-19 untersuchen oder pflegen und dabei einen Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können.
  • Schutzbrille 
    • Für (Gesundheits-)Fachpersonen, die bei Patienten mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion (z.B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen) Nasopharynx- und Rachenabstriche auf SARS-CoV-2 durchführen.
    • Für (Gesundheits-)Personal, welches Atemwegssekreten direkt exponiert ist oder bei Tätigkeiten mit grossem Risiko der Aerosolbildung (wie von Swissnoso definiert), wenn ein begründeter Verdacht oder ein bestätigtes Covid-19 vorliegt.

Getrennte Patientenkanäle herstellen

  • Räumliche Trennung
    • 2 Patientenkanäle für kleinere Praxen: Für den Coronavirus-Abstrich können die Patienten nach vorheriger telefonischer Verabredung separat in Praxisnähe aufgesucht werden, z. B. in der Garage, im Auto vor der Praxis
    • 3 Patientenkanäle
      • 1. Patienten, die sich nach telefonischer Anmeldung und Beratung für einen Sars-CoV-2-Test qualifizieren
      • 2. Risikopatienten ohne Infektzeichen
      • 3. Alle übrigen Patienten.
  • Zeitliche Trennung
    • Beschränkung der Betreuung von Patienten mit respiratorischen Infekten auf den Tagesbeginn/das Tagesende. Die Patienten dann auf direktem Wege in die Sprechzimmer führen und im Anschluss die Räumlichkeiten den Richtlinien entsprechend reinigen.
    • Gut für sehr kleine Praxen, aber erhöhter Organisationsaufwand, gewisse Patienten werden trotzdem fehltriagiert.

Hinweis: Informationen zum Praxisbetrieb finden sich auch im Schutzkonzept der FMH zum Betrieb von Arztpraxen v. 29.12.2020 

COVID-spezifische Diagnostik

  • Patienten mit Husten und Fieber sollen in einem separaten, möglichst gut lüftbaren Zimmer mit einer chirurgischen Gesichtsmaske warten
  • Bei dem Abstrich eine chirurgische Gesichtsmaske, Handschuhe und eine Schutzbrille tragen, die nach Flächendesinfektion wieder verwendet werden kann. Es soll mit einem flexiblen Watteträger ein Nasenabstrich oder,  wenn dies nicht möglich ist, ein Rachenabstrich entnommen werden. 
    Videos: Abstrich COVID-19, Durchführung des Coronavirus-Tests in der Praxis
  • Die Proben eines Nasen-Rachenabstrichs können direkt an das externe Partnerlabor geschickt werden.

Alternative Konsultationen

Palliativbetreuung

Um den administrativen Aufwand für die Arztpraxis so gering als möglich zu halten, stellt mediX diese Vorlage zur freien Verfügung. Die Vorlage basiert auf dem Schutzkonzept der FMH und orientiert sich an der Vorlage des BAG.

Zum Herunterladen: Modifiziertes Schutzkonzept mediX schweiz 21.10.2020

4. COVID-19-Impfung

Impfstoffe und Impfempfehlung

 

++++++++++++ Update 12.09.2023 ++++++++++++

  • BAG und EKIF empfehlen besonders gefährdeten Personen (BGP) ≥ 16 Jahren eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19 im Herbst/Winter im Abstand von frühestens 6 Monaten nach letzter Impfung/Infektion, egal wie viele Impfdosen die Person bereits erhalten hat. 
    Die BGP sind in der Kategorienliste definiert. Die Impfung wird präferenziell mit einem an XBB.1.5.angepassten mRNA-oder Protein-Impfstoff empfohlen.
  • Die Impfung soll idealerweise zwischen Mitte Oktober und Dezember verabreicht werden. Eine gleichzeitige Grippeimpfung ist aus medizinischer Sicht möglich und anzustreben.
  • Schwangeren ohne Vorerkrankungen wird eine Impfung nur nach individueller Nutzen-Risiko-Analyse mit dem behandelnden Arzt/der behandelnde Ärztin empfohlen.
  • BAG und EKIF sprechen keine Empfehlung für das Gesundheitspersonal aus. Das Gesundheitspersonal kann sich jedoch auf Wunsch gegen Bezahlung impfen lassen.
  • Schwer immundefizienten Personen, welche noch nicht gegen Covid-19 geimpft wurden, und Personen nach Stammzelltransplantation wird in gewissen Fällen ein Impfschema mit Grundimmunisierung empfohlen.
  • Reisebedingte Impfungen erfolgen ausserhalb der Impfempfehlung und sind somit kostenpflichtig
  • BAG/EKIF: Impfempfehlungen für den Herbst 2023  

HINWEIS: Die auf XBB.1.5 angepassten Impfstoffe von Moderna, Pfizer/BioNTech und Novavax werden in der ersten Oktoberhälfte in den Kantonen erwartet, die Swissmedic-Zulassung vorausgesetzt. Die mRNA-Impfstofe werden in der Schweiz primär in Fertigspritzen (nur Spikevax) und Einzeldosen-Vials verfügbar sein. Ebenfalls angeboten werden Mehfrachdosen-Vials (5 bis 6). Novavax wird nur in 5er-Vials geliefert.

Auf der Seite Aktuelle Versorgungsstörungen (admin.ch) werden aktuelle Lieferengpässe von Arzneimitteln und Impfungen, zusammen mit Alternativvorschlägen, publiziert.

 

++++++++++++ Update 20.10.2022 ++++++++++++

BAG und EKIF haben aktualisierte Impfempfehlungen für den Herbst 2022 veröffentlicht –> Ausführliche Erläuterungen der Empfehlungen, Tabellarische Übersicht, BAG/EKIF: Impfempfehlungen für den Herbst 2022 (Stand 19.10.2022) 

 

 

+++++++++++ Update 23.05.2022 +++++++++++

Die Empfehlungen zur Impfung mit mRNA-Impfstoffen wurde aktualisert. BAG/EKIF: Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 v. 23.05.2022 .

Neu ist u.a.:

  • Der mRNA-Impfstoff Spikevax® (von Moderna) ist seit 13.05.2022 auch für Kinder im Alter von 6–11 Jahren in angepasster Dosierung (50 μg) in der Schweiz zugelassen. Eine Empfehlung zur Anwendung dieses Impfstoffes in dieser Altersgruppe gibt es noch nicht.  

  • Definition "Abgeschlossene Grundimmunisierung":  2 Impfdosen, bei Personen mit schwerer Immundefizienz 3 Dosen (Kapitel 3.3.1).. Definition "Vollständige Impfung": Personen ≥ 12 Jahren gelten nach einer Auffrischimpfung, welche mindestens 4 Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung verabreicht wurde, als vollständig geimpft.

Impfstrategie

Die Impfempfehlung basiert auf der Risikogruppen-basierten Covid-19-Impfstrategie von BAG und EKIF, welche die folgenden Zielgruppen 1–4 (ab 16 Jahren) in hierarchisch absteigender Reihenfolge adressiert:

  1. Besonders gefährdete Personen (BGP)
  2. Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von BGP
  3. Enge Kontakte von insbesondere immundefizienten BGP (Haushaltsmitglieder)
  4. Personen ab 16 Jahre in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko.

Nachdem die Zielgruppen 1–4 Zugang zur Impfung hatten, bekommt die Zielgruppe 5 (alle Personen im Alter 16–64 Jahren) und anschliessend die Zielgruppe 6 (12–15 jährige Jugendliche) Zugang zur Impfung. Hinzu kommt neu die Zielgruppe 7 (Kinder im Alter von 5–11 Jahren).

+++++++++ UPDATE 26.08.21 +++++++++

  • Impfempfehlung für alle Jugendlichen im Alter von 12–15 Jahren
    . –> BAG: Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 v. 26.08.2021 
  • Zulassung von Spikevax® (ehemals COVID-19 Vaccine Moderna) ab dem Alter von 12 Jahren. Die Dosierung und das Impfschema mit 2 Impfdosen im Abstand von 4 Wochen sind für Jugendliche identisch mit jenen der Erwachsenen. 
  • Das Impfschema für mRNA-Impfstoffe soll mit zwei Impfdosen vom gleichen mRNA Impfstoff im Abstand von minimal 4 Wochen vervollständigt werden. Personen, deren Impfserie versehentlich oder im Ausland mit einem anderen in der Schweiz zugelassenen mRNA-Impfstoff gegen Covid-19 vervollständigt wurde, gelten als vollständig geimpft, wenn ein Mindestabstand von 28 Tagen zwischen der 1. und 2. Impfdosis eingehalten wurde. 

  • Kinder müssen von einem gesetzlichen Vertreter ins Impfzentrum begleitet werden oder benötigen eine Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter.  

  • Unbegleitete Jugendliche ohne Einwilligungserklärung können sich über das kantonale Impftool für einen Impftermin im Kinderspital anmelden. Ihre Urteilsfähigkeit wird dort von einer Fachärztin / einem Facharzt Pädiatrie vor der Impfung abgeklärt.

  • Die Impfungen werden in den Impfzentren Uster, Winterthur, der Messe Oerlikon und dem Kinderspital angeboten.

+++++++++ UPDATE 16.04.21 ++++++++++

  • Sofern genügend Impfstoff vorhanden ist, können Impf-Zielgruppe 3 und alle weiteren Personen zwischen 16 und 64 Jahren  (Impf-Zielgruppe 5) gleichzeitig in altersabsteigenden Gruppen geimpft werden. Ausgenommen sind enge Kontakte von immunsupprimierten BGP, welche möglichst prioritär geimpft werden sollen.
  • Für Impf-Zielgruppe 4 soll die Impfung weiterhin separat pro Einrichtung angeboten werden (z. B. durch mobile Equipen), sobald die Impf-Zielgruppe 2 erreicht wurde. –> BAG: Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 v. 29.09.2021, Factsheet Impfung Covid-19 v. 30.11.2021 

Die Dosierungen von mRNA-Impfstoffen im Rahmen von Grundimmunisierung und Booster-Impfung finden sich in einer Übersichtstabelle aus der Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 v. 14.12.2021. 

Vorbereitungsmassnahmen

  • Prüfen, welche der gesammelten Patienten den Kriterien entsprechen
  • Mittels der Vorlage eine Liste mit etwas mehr als den 100 dringendsten Patienten erstellen (Reserve für die, die keine Impfung wollen)
  • Termine immer für ganze 10er-Gruppen (10 oder 20 oder 30 etc.) vereinbaren
  • Darauf achten, dass Kühlmöglichkeiten (2–8 °) für die Impfdosen vorhanden sind
  • Spritzen werden im Kanton ZH mitgeliefert. Ev. einen kleinen Vorrat an Alkoholtupfer (Alkotip), Tupfer (Cellodent), Zellstoffwatte-Tupfer Omniprax Art. Nr. 415698 und Pflaster zulegen.

Information zur Impfstoffverpackung

  • Der Impfstoff kommt in einer Packung mit 10 Ampullen. Jede Ampulle enthält 10 Dosen à 0,5 ml
  • Lagerung max. 30 Tage bei 2–8 °
  • Dimension der Packung 12,5 cm x 5 cm x 6 cm.

Ablauf der 1. Impfung

Terminvereinbarung 

  • Zu Beginn werden die Patienten von den ÄrztInnen ausgewählt und aufgeboten. Gleich den 1. und den 2. Termin exakt 28 Tage später einbuchen
  • Wir empfehlen, die Impfungen zu bündeln und jeweils in ganzen Zehnerschritten (10/20/30 etc. Patienten in Serie) zu impfen, um keine angebrauchten Ampullen zu haben (Aufbewahrungsdauer nach Anbrechen einer Ampulle beträgt nur 6 Stunden)
  • Patienten, welche dazu in der Lage sind, sollen sich über corona123.ch vorregistrieren oder dies zusammen mit einem Angehörigen. Ist dies nicht möglich, ist eine manuelle Abrechnung über ein Tool des Ärztefons erforderlich.

Aufklärung 

  • Jeder Patient muss aufgeklärt werden. Dazu kann bis auf weiteres die BAG Information verwendet werden. Der Patient muss gefragt werden, ob er den Inhalt verstanden hat und seine mündliche Einwilligung geben. Diese ist im PIS zu vermerken, eine Unterschrift ist hingegen nicht nötig
  • Jeder Patient/jedePatientin muss der anonymisierten Auswertung seiner Daten zustimmen
  • Es muss geprüft werden, ob die Person urteilsfähig ist.

Impfung und Überwachung           

  • Die Injektion erfolgt intramuskulär in den M. deltoideus (bei antikoagulierten Patienten auf gute Kompression achten)
  • Anschliessend erfolgt eine 15-minütige Überwachung. Ein Arzt/eine Ärztin sowie ein Notfallkoffer mit EpiPen müssen in kürzester Zeit verfügbar sein.

Dokumentation und Abrechnung 

  • Es erfolgt ein Eintrag ins Impfbüchlein mit Lot Nr.
  • Zusätzlich kann der Patient einen Eintrag ins Impfregister (mycovidvac von meineimpfungen.ch) wünschen. Aus diesem kann der Patient später eine offizielle Impfbestätigung generieren lassen, welche zukünftig möglicherweise für gewisse Aktivitäten (z. B. Flugreisen) vorausgesetzt werden könnte. mycovidvac wird jedoch erst ab Ende Februar verfügbar sein
  • Im PIS soll neben dem mündlichen Einverständnis zur Impfung erfasst werden, auf welcher Seite, wie (intramuskulär) und von wem (Kürzel) geimpft wurde, ausserdem ist die Lot Nr. einzutragen
  • Im Kanton Zürich erfolgt die Abrechnung ohne corona123.ch über manuelle Erfassung auf dem Ärztefon Tool (genauere Informationen folgen). Über andere Kantone liegen uns leider keine Informationen vor. Mit corona123.ch kann, sobald die Abrechnungsmodalitäten geklärt sind und das Impfdossier bereitsteht, beides automatisiert über einen Link im Mail erfasst werden. Die erhaltenen Mails müssen bis dahin aufbewahrt werden 

Mehr Informationen zum Impfablauf –>  Impfempfehlung für mRNA Impfstoffe, dort Abschnitt  2.3; BAG: Coronavirus-Impfung-Checkliste 04.03.2022

Corona123.ch-Impfmodul 

Wir haben corona123.ch um ein Impfmodul ergänzt. Corona123.ch entlastet bei Anfragen, unterstützt bei der Triage und erspart viel Administration. Das Tool ist einfach, sicher und benötigt keine Installationen. mediX stellt es in Zusammenarbeit mit Zur Rose und Bluecare allen Schweizer Leistungserbringern kostenlos zur Verfügung.

Wie nutze ich corona123.ch für Impfungen?

  • Patienten, die sich impfen lassen möchten, am besten gleich auf der Telefonansage auf die Website corona123.ch verweisen
  • Im Anschluss erhaltet Ihr eine E-Mail mit allen benötigten Angaben des Patienten sowie eine übersichtliche Darstellung zur Einordnung in die BAG-Impfpriorisierungs-Gruppe und zur medizinischen Indikationsstellung
  • Mit diesen Informationen könnt Ihr rasch entscheiden, ob und wann der Patient geimpft werden kann
  • Die E-Mail entsprechend der Impfkategorie ablegen und den Patienten aufbieten, wenn die nötigen Ressourcen  vorhanden sind
  • Nach der Impfung kann, sofern der Patient dies wünscht, dank einer Schnittstelle ein elektronisches Impfdossier erstellt werden, welches zukünftige eventuell für Reisen etc. benötigt wird.

Sobald Klarheit über die Abrechnung herrscht, versuchen wir diese ebenfalls für möglichst viele Kantone zu integrieren, um euch auch hier die manuelle Eingabe zu ersparen.

Weitere Informationen –> siehe Merkblatt corona123.ch . Bei Fragen steht Robin Schmidt (079 898 88 77 / ) gerne zur Verfügung.

Impfzentren

Personen ab 65 Jahren können sich in den regionalen Impfzentren registrieren und Personen ab 75 Jahren direkt einen Termin buchen. 

Informationen: GD Kanton Zürich

Damit sich Personen mit Vorerkrankungen in einem Impfzentrum impfen lassen können, müssen sie ein Attest (aktualisiert 31.05.2021) ihres behandelnden Arztes mitbringen. 

+++++++++++ Update 05.07.2022 +++++++

Eine zweite Boosterimpfung (4. Dosis) wird für Personen mit schwerer Immundefizienz und neu auch für Personen ab 80 Jahre empfohlen.

Quellen:

+++++++++++ Update 23.05.2022 +++++++

Die Empfehlungen zur Auffrischimpfung mit mRNA-Impfstoff wurden aktualisiert. BAG/EKIF: Empfehlung einer Auffrischimpfung gegen Covid-19 mit einem mRNA-Impfstoff (Stand 23.05.22) 

Neu:

  • EKIF und BAG empfehlen für schwer immundefiziente Personen ≥ 12 Jahren dann eine weitere Auffrischimpfung (5. Dosis, off-label), wenn dadurch gemäss Einschätzung der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes zumindest für eine kurze Zeit ein Impf- schutz gegen schwere Erkrankung für diese Person zu erwarten ist.

 

+++++++++++ Update 31.03.2022 +++++++

Eine 2. Auffrischimpfung wird vom BAG weiterhin nicht empfohlen.

BAG/EKIF: Empfehlung einer Auffrischimpfung gegen Covid-19 mit einem mRNA-Impfstoff (Stand 13.04.22) 

++++++++++++ Update 21.01.2022 ++++++++++++++

Boosterimpfung Jugendliche (12-15 Jahre)

EKIF und BAG empfehlen Jugendlichen im Alter von 12–15 Jahren eine Auffrischimpfung in der aktuellen epidemiologischen Lage, wenn diese (i) ihren eigenen Schutz vor einer schweren und auch milden Infektion erhöhen und (ii) das Übertragungsrisiko auf enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) reduzieren wollen. Für die Auffrischimpfung wird der mRNA-Impfstoff Comirnaty® frühestens 4 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung empfohlen (off-label).

Weitere Informationen: BAG/EKIF: Empfehlung einer Auffrischimpfung gegen Covid-19 mit einem mRNA-Impfstoff (Stand 21.01.22) 

 

++++++++++++ Aktualisierung 23.12.2021 ++++++++++++++

Auffrisch-Impfungen werden neu bereits vier Monate nach der Grundimmunisierung empfohlen.

Dokumente:

Empfehlung einer Auffrischimpfung gegen Covid-19 mit einem mRNA-Impfstoff v. 21.12.2021

Aufklärungs- und Einwilligungsformular zur Boosterimpfung im Off-Label-Use

 

++++++++++++ Aktualisierung 26.11.2021 +++++++++++++

Die Auffrischimpfung frühestens 6 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung wird für alle Personen ab 16 Jahre empfohlen, wobei in der Umsetzung eine Priorisierung gemäss Gefährdung und Alter zu beachten wäre. Es handelt sich um:

  • Alle besonders gefährdeten Personen (BGP) unter 65 Jahre.
  • Alle Gesundheitsfachpersonen und Betreuungspersonal von BGP.
  • Die allgemeine Bevölkerung unter 65 Jahre.

Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, sollen in der Regel 6 Monate nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischimpfung erhalten. 

Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von 6 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten.

Quelle: BAG. Swissmedic. BAG: Empfehlungen zur Auffrischimpfung (26.11.2021) 

  • Allen Personen mit bestätigter SARS-CoV-2 Infektion (per PCR-/Antigentest/ IgG-Antikörper*) wird die Covid-19-Impfung ab 4 Wochen (Minimalinterval) und innerhalb 3 Monate nach Infektion mit einer einzigen Impfdosis empfohlen bzw. so bald wie möglich, falls die Infektion vor mehr als 3 Monaten nachgewiesen worden ist.
  • Abweichend davon sollen schwer immundefiziente genesene BGP (besonders gefährdete Personen) ab dem Alter von 12 Jahren innert 3 Monaten nach Infektion mit 2 Impfdosen im Abstand von 4 Wochen geimpft werden.

BAG-Empfehlungen:  BAG: Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 v. 13.04.2022, BAG: Factsheet Impfung Covid-19 v. 13.04.2021               

* Hinweis: Bei einer ungeimpften Person kann auch der Nachweis von SARS-CoV-2 Antikörpern (IgG) als Bestätigung der Infektion genutzt werden. Das bedeutet, dass diese Person nur eine einzige Impfdosis benötigt. Ist der Infektionszeitpunkt bei Nachweis von IgG-Antikörpern unbekannt, wird ein Abstand von 2 Wochen zwischen positiver Serologie und Impfung empfohlen. mediX empfiehlt keine Bestimmung von Antikörpern, da diese bisher nicht standardisiert sind und keine valide Aussage zum immunologischen Schutz erlauben. Sie sagen nur aus, ob allenfalls irgendwann in der Vergangenheit eine Infektion stattgefunden hat. Die AK-Bestimmung wird auch nicht vergütet. Sollten AK aus irgendeinem Grund bestimmt worden sein, dann kann bei einem hohen Titer auf eine Impfung verzichtet  werden. mediX empfiehlt bei durchgemachtem Infekt – bestätigt durch PCR und Antigen Schnelltest (nicht Selbsttest) – eine Impfung, bei nicht durchgemachtem Infekt zwei Impfungen.

* Beachte: DIe Praxis muss einen positiven Test verlangen. Am besten sollte auf dem Impfnachweis das Datum des positiven Tests notiert werden, ergänzt durch den Vermerk, dass eine Impfung für die Immunisierung reicht (für das Covid-Zertifikat wird das nötig sein).

Quellen und weitere Einzelheiten:

Wissenschaftliche Publikationen: https://www.nature.com/articles/s41586-020-2814-7, https://www.jwatch.org/na53802/2021/07/08/people-with-past-covid-19-benefit-immunization , https://doi.org/10.1126/science.abh1282, https://doi.org/10.1126/science.abj2258

Wann sollen Personen die 2. Impdosis erhalten, wenn sie sich nach der 1. oder 2.  Impfung infizieren? 

  • Tritt eine SARS-CoV-2 Infektion < 4 Wochen nach der 1. Impfdosis (vor der 2. Impfdosis) auf, wird diesen Personen 1–3 Monate nach Infektion eine 2. Impfdosis empfohlen
  • Tritt eine SARS-CoV-2 Infektion ≥ 4 Wochen nach der 1. Impfdosis und vor der 2. Impfdosis auf, wird diesen Personen keine weitere Impfdosis zur Grundimmunisierung empfohlen (Details und Ausnahmen siehe Tabelle 1b in Dokument BAG: Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 v. 13.04.2022).

Beachte: Immundefiziente Personen sollen zwei Impfdosen nach bestätigter Covid-19-Infektion erhalten. 

  • Tritt eine SARS-CoV-2 Infektion nach vollständiger Impfung auf, ist eine weitere Impfdosis zur Grundimmunisierung nicht empfohlen. 

 

Allergie-Anamnese und Vorgehen

Allergien müssen bei jedem Impfkandidaten anamnestisch erfasst werden. Das genaue Vorgehen und die Konsequenzen sind zusammengefasst in den SGAI: Empfehlungen zu COVID-19-Impfungen bei Personen mit allergischen Erkrankungen.

SGAI: Ergänzende Empfehlungen zu Reaktionen auf COVID-19-RNA-Impfstoffen, 26.02.2021

Allergische Reaktion und anaphylaktischer Schock 

Über das Erkennen einer allergischen Reaktion und die Massnahmen beim anaphylaktischen Schock –> siehe mediX Notfälle Allergische Reaktion 19.03.2021

Eine Covid-19 Impfung ist vom BAG für alle Frauen in der Schwangerschaftsplanung, während einer Schwangerschaft (idealerweise ab dem 2. Trimester) sowie in der Stillzeit empfohlen. Eine schriftliche Einwilligung der schwangeren Frau ist nicht mehr notwendig, ebenfalls kein ärztliches Attest und keine ärztliche Verordnung 

Siehe auch: BAG/EKIF: Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 v. 13.04.2022 

CDC:  COVID-19 Vaccines While Pregnant or Breastfeeding

CDC: COVID-19 Vaccines for People Who Would Like to Have a Baby

UK:  COVID-19 vaccination: a guide for all women of childbearing age, pregnant or breastfeeding

CDC: V-safe COVID-19 Vaccine Pregnancy Registry

 

Seit dem 01. Januar 2021 sollen medizinsche Fachpersonen unerwünschte Arzneimittelwirkungen direkt an Swissmedic melden.

Es gibt keine zeitliche Begrenzung bei der Meldung eines ärztlichen Verdachts bezüglich dem Zusammenhang eines zeitlich verzögert auftretenden schwerwiegenden oder unerwarteten Ereignisses nach einer Impfung.

Für die Meldung von unerwünschten Impfreaktionen in Zusammenhang mit den COVID-Impfstoffen bereitet Swissmedic zurzeit einen adaptierten Meldeprozess vor, um eine prioritäre Bearbeitung und Auswertung dieser Meldungen zu ermöglichen.

Medizinische Fachpersonen 
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen sollen vorzugsweise elektronisch über das online Portal EIVIS gemeldet werden. Dazu müssen sich Ärzte zunächst bei ElViS registrieren. Alternativ kann ein Formular verwendet werden. 

NEU: Medizinische Fachpersonen mit HIN-Identität können sich über ihren HIN-Zugang einloggen und so das Meldetool ElViS einfacher nutzen (Medienmitteilung von swissmedic).

Patientinnen und Patienten 
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen können mittels Formular  gemeldet werden. 

Ausführliche Informationen finden sich bei Swissmedic. 

Aktuelle Daten zu Verdachtsmeldungen bei Sissmedic

Nach einer COVID-19-Impfung kann es vereinzelt zu verzögert auftretenden Lokalreaktionen im Bereich der Injektionsstelle kommen (so genannter „Covid-Arm").

Diese Lokalreaktionen können etwa eine Woche nach der Impfung auftreten und sind gekennzeichnet durch eine in der Regel gut abgrenzbare Hautrötung und Schwellung am geimpften Arm, in einigen Fällen verbunden mit Schmerzen und/oder Juckreiz. Die Reaktionen bessern sich ohne weitere Massnahmen nach einigen Tagen.

Es gibt keinen Grund, bei den betroffenen Personen die zweite Impfdosis auszusetzen oder zu verzögern.

Die Meldungen an Swissmedic betreffen bislang häufiger den COVID-19-Impfstoff von Moderna.

Quelle: Swissmedic

Bisher wurde ein Abstand von 7 Tagen zwischen einer mRNA-Impfung und anderen Impfungen empfohlen. Neu wird - wie bei allen anderen Nicht-Lebendimpfstoffen - kein minimaler Abstand zwischen einer mRNA-Impfung und anderen Impfungen mehr empfohlen. Dies gilt auch für die Grippe-Impfung. 

(–> BAG: Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 v. 26.11.2021 )

+++++++++ Update März 2022 ++++++++++

Die Quarantäneregeln sind aufgehoben, das gilt auch für die Reisequarantäne: Zurzeit werden keine Staaten und Gebiete mit besorgniserregender Virusvariante gelistet. Demnach gilt für die Einreise in die Schweiz aktuell keine Test- oder Quarantänepflicht, und auch das Einreiseformular muss nicht ausgefüllt werden.

+++++++++ Update 13.01.2022 ++++++++++

Für Personen, die mit mRNA-Impfstoffen vollständig geimpft sind, gelten ab sofort folgende Empfehlung während 120 Tagen (ca. 4 Monate)  nach der Impfung: Ab dem 15. Tag nach der letzten Dosis kann auf eine Quarantäne nach engem Kontakt mit einem bestätigten Covid-19-Fall verzichtet werden. Das gilt auch für Genesene. Eine Person gilt als genesen ab dem 6. bis zum 120. Tag nach der Bestätigung der Infektion durch eine molekularbiologische Analyse auf SARS-CoV-2, einen SARS-CoV-2-Schnelltest mit Anwendung durch eine Fachperson oder eine immunologische Laborana-lyse auf SARS-CoV-2-Antigene.

Reisequarantäne (seit 13.01.2022):

Vollständig geimpfte Personen sind von der Reisequarantäne grundsätzlich ausgenommen, wenn sie aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung in die Schweiz einreisen.  Diese Befreiung von der Reisequarantäne gilt nicht, wenn einreisende Personen aus einem Land, in dem eine besorgniserregende Variante zirkuliert, in die Schweiz einreisen. Die Reisequarantäne dauert 10 Tage. 

Weitere Informationen und wissenschaftliche Erkenntnisse: BAG: Anweisungen zur Quarantäne (13.01.2022), VKS: Empfehlungen zur Kontaktquarantäne für mRNA-Impfstoff  Geimpfte (23.04.2021)

Nein, die Covid-19-Impfung hat keinen Einfluss auf die Fruchtbarkeit. Die Immunreaktion richtet sich sehr spezifisch gegen das Coronavirus, es werden keine Antikörper gegen die Plazenta gebildet. Tatsächlich kommen alle bisherigen Studien zu dem Ergebnis, dass die Fertilität geimpfter Frauen (und Männer) nicht eingeschränkt ist.

Referenzen:

Bentov Y, Beharier O, Moav-Zafrir A, et al. Ovarian follicular function is not altered by SARS-CoV-2 infection or BNT162b2 mRNA COVID-19 vaccination. Hum Reprod. 2021;36(9):2506-13. doi: 10.1093/humrep/deab182

Bowman CJ, Bouressam M, Campion SN, et al. Lack of effects on female fertility and prenatal and postnatal offspring development in rats with BNT162b2, a mRNA-based COVID-19 vaccine. Reproductive Toxicology. 2021;103:28-35. doi: https://doi.org/10.1016/j.reprotox.2021.05.007

Gonzalez DC, Nassau DE, Khodamoradi K, et al. Sperm parameters before and after COVID-19 mRNA vaccination. JAMA. 2021;326(3):273-4. doi: 10.1001/jama.2021.9976

Morris RS. SARS-CoV-2 spike protein seropositivity from vaccination or infection does not cause sterility. F&S Reports. doi: 10.1016/j.xfre.2021.05.010

Safrai M, Reubinoff B, Ben-Meir A. BNT162b2 mRNA Covid-19 vaccine does not impair sperm parameters. medRxiv 21255690 [Preprint]. 2021 May 3 [cited 2021 Aug 10]. https://doi.org/10.1101/2021.04.30.21255690

Observational Studies Show No Evidence That COVID-19 Immunization Causes Spontaneous Abortion. NEJM watch, 22. September 2021

Wir empfehlen aussserdem das allgemeinverständliche Erklärvideo "Die Impfung und die Fruchtbarkeit"  

Das BAG hat dem Kanton Zürich 26'620 Dosen des COVID-19-Impfstoffs von Janssen zugeteilt.

Indikation

  • Die Impfung mit dem vektorbasierten Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen® wird Personen ab 18 Jahren empfohlen, die sich aus medizinischen Gründen nicht mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen können oder mRNA-Impfstoffe ablehnen.
  • Die Wirksamkeit von COVID-19 Vaccine Janssen® kann bei immundefizienten Personen geringer sein und soll nur in Betracht gezogen werden, wenn der potenzielle Nutzen in einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung (Wirksamkeit, Verträglichkeit) auch im Vergleich zur Impfung mit einem mRNA-Impfstoff überwiegt.
  • Die Impfung mit COVID-19 Vaccine Janssen® während der Schwangerschaft und Stillzeit wird nicht empfohlen. Sie soll aufgrund der aktuellen Datenlage und nach Abwägung gegenüber einem mRNA-Impfstoff nur in Betracht gezogen werden, wenn der potenzielle individuelle Nutzen die potenziellen Risiken für Mutter und Fötus klar überwiegt.

Impfschema

  • Das empfohlene Impfschema umfasst 1 Impfdosis (Einmaldosis) von COVID-19 Vaccine Janssen®. Impfschutz ist 3 Wochen nach der Impfung gegeben (Impfzertifikat ist ab 22. Tag gültig).

+++++++++++++ Aktualisierung 21.01.2022 +++++++++++++

  • Personen ab dem Alter von ≥ 18 Jahren, die vor mindestens 4 Monaten mit einer Dosis COVID-19 Vaccine Janssen® geimpft wurden, wird eine Auffrischimpfung mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs empfohlen (off-label).
  • Personen ≥ 18 Jahren, die vor weniger als 4 Monaten mit einer Einmaldosis COVID-19 Vaccine Janssen® geimpft wurden, wird empfohlen, die Grundimmunisierung mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs mit einem Minimalabstand von 28 Tagen nach der 1. Covid-19-Impfdosis zu ergänzen (off-label).    
    Die empfohlene Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff sollte darauffolgend frühestens 4 Monate nach dieser Ergänzung der Grundimmunisierung erfolgen (off-label).
  • Ausschliesslich Personen ab 18 Jahren, die sich aus medizinischen Gründen nicht mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen können oder die mRNA-Impfstoffe ablehnen, wird eine weitere (2. Dosis) COVID-19 Vaccine Janssen® frühestens 2 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung mit einer Dosis COVID-19 Vaccine Janssen® empfohlen.

Ausführliche Informationen: BAG/EKIF: Covid-19-Impfempfehlung für den adenoviralen Vektor-impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen® von Janssen-Cilag (Stand 21.01.22) 

Ausführliche Informationen zum Impfstoff:  

Janssen Impfstoff Checkliste (aktualisiert 04.03.2022) 

Janssen Impfstoff Factsheet

Janssen Impfstoff Steckbrief

Infovac-Bulletin Janssen Impfstoff

Anmeldung im Referenzimpfzentrum am Hirschengraben (EBPI) 

Seit dem 11. Oktober 2021 können Personen, die aus medizinischen Gründen nicht mit einem mRNA-Impfstoff geimpft werden können, am Referenzimpfzentrum mit der Janssen-Vakzine geimpft werden. Die Terminvereinbarung erfolgt über die behandelnden Ärzt*innen.

Allen anderen Personen ab 18 Jahren können direkt im VacMe-Tool einen Termin vereinbaren.

Bitte melden Sie ihre Patient*innen ab 18 Jahren über das Terminbuchungstool des EBPI an.

Personen mit einer Kontraindikation für mRNA-Impfstoffe gemäss den Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Allergologie und Immunologie müssen eine Bestätigung eines Allergologen zum Impftermin mitbringen. Für Personen mit einer bestätigten schweren systemischen Impfreaktion nicht allergischer Art nach der ersten Impfung ist keine zusätzliche Bestätigung notwendig.

Eine Terminbestätigung wird an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen Email-Adresse gesendet, idealerweise die der zu impfenden Person. In der Terminbestätigung ist auch beschrieben, was man zur Impfung mitbringen muss. 

Falls Sie Unterstützung für die Terminbuchung benötigen, wenden Sie sich direkt an das EBPI unter 044/ 634 60 00 oder per Mail an: .

++++++++++++ Update 28.04.2022 +++++++++++

Gemäss Bundesratsentscheid vom 27. April 2022 können ab dem 2. Mai Genesenenzertifikate für positive Schnelltests ausgestellt werden. Diese Zertifikate sind 180 Tage gültig. Sie sind international anerkannt und können auch rückwirkend ab dem 1. Oktober 2021 beantragt werden.

Alle testenden Stellen sind deshalb angehalten, bei einem positiven Schnelltestresultat ein entsprechendes Genesenenzertifikat auszustellen, sofern dies verlangt wird. Auch die rückwirkende Ausstellung muss gewährleistet werden, sofern die Person bei Ihnen positiv getestet wurde.

Die Ausstellung eines Zertifikats darf den Personen weiterhin nicht in Rechnung gestellt werden und wird vom Bund auch nicht vergütet.

Grundsätzlich ist es auch möglich, ein Genesenenzertifikat über die nationale Antragsstelle zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass der positive Test durch die testende Stelle an das BAG gemeldet wurde. Da jedoch positive Schnelltests, welche ausserhalb der fall- und symptomorientierten Testung erfolgten, gemäss den offiziellen Meldekriterien des BAG nicht gemeldet werden mussten/müssen, haben diese Personen  somit nur die Möglichkeit, sich vor Ort zu melden.

Nachstehend befinden sich die für den Release vom 2. Mai 2022 relevanten API-Spezifikationen zur Anbindung von Primärsystemen für die Ausstellung von EU-kompatiblen Zertifikate für Genesene basierend auf Antigen-Schnelltests (RAT).  Diese können Sie bei Bedarf an die Firma Ihrer Betriebssoftware weiterleiten, falls z.B. die Ausstellung von Zertifikaten noch nicht im System implementiert ist.

Grundsätzlich gilt:

  • Der ehemalige Endpunkt für die Ausstellung von Schweizer RAT-Genesungszertifikaten wird reaktiviert.
  • Die Schnittstelle soll rückwärtskompatibel bleiben, d. h. bestehende Schnittstellen müssen nicht angepasst werden (dürfen aber).
  • Überflüssige Attribute (Testart, Testort, …) werden entgegengenommen aber nicht validiert.

Hier finden Sie die Spezifikationen (auf GitHub zugänglich):

Quelle: Mitteilung der GD Kanton Zürich 

++++++++++++ Update 21.03.2022 +++++++++++

  • Die Zertifikatspflicht ist innerhalb der Schweiz seit dem 17. Februar 2022 aufgehoben.
  • Für Reisetätigkeiten ausserhalb der Schweiz können unter Umständen weiterhin Covid-Zertifikate benötigt werden, weshalb diese weiterhin ausgestellt werden.
  • Bereits ausgestellte Covid-Zertifikate behalten ihre bisherige Gültigkeitsdauer.
  • Kantone können  Zertifikatspflicht innerhalb ihres Kantons anordnen, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. 
  • Seit  21. März 2022: Covid-Zertifikate für Genesene sind noch 180 Tage gültig.
  • Aktuelle Informationen zu Covid-Zertifikaten –> siehe BAG

+++++++++++ Aktualisierung 27.11.2021 +++++++++

Ab 16.11.21 galten Bestimmungen zur Anwendung und Gültigkeitsdauer von Covid-Zertifikaten (–> siehe tabellarische Übersicht).

Genesene:

  • Die Gültigkeitsdauer des Covid-Zertifikats für Genesene wird in der Schweiz von 180 auf 365 Tage verlängert. Dies geschieht automatisch, auch wenn schon > 180 Tage vorbei sind. Im Ausland gilt immer noch eine Gültigkeitsdauer von 180 Tagen bzw. gemäss den jeweiligen Bestimmungen des Landes. 
  • Auch Personen mit einem positiven Antikörper-Test (durchgeführt nach dem 15.11.21!) erhalten ein Genesenenzertifikat, ausgestellt durch das Labor, welches den Test auswertet (für das Zertifikat zugelassen ist der AK-Test von Analytica). Dieses ist 90 Tage und nur in der Schweiz gültig. Nach Ablauf dieser 90 Tage kann die betroffene Person einen weiteren Antikörpertest durchführen lassen. Ist dieser weiterhin positiv, kann ein weiteres Zertifikat ausgestellt werden. Der Test ist kostenpflichtig. Beachte: Ein positiver Antigen-Schnelltest qualifiziert nicht für ein Genesenenzertifikat!

Geimpfte:

  • Aktuell erhalten Touristinnen und Touristen, die im Ausland mit einem von Swissmedic oder der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, ein Covid-Zertifikat, das in der Schweiz und in der EU gültig ist. Dieses kann über die nationale Antragsstelle https://covidcertificate-form.admin.ch/foreignbeantragt werden. Alle Anträge sollen über dieses Portal erfolgen. Zertifikate für im Ausland Geimpfte und Genesene dürfen von keiner anderen Stelle mehr ausgestellt werden.
  • Ab Ende November 2021 erhalten jene Touristinnen und Touristen Zugang zu einem Covid-Zertifikat, die mit einem nur von der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft wurden (Sinovac, Sinopharm, Covaxin). Die Gültigkeitsdauer ist auf 30 Tage beschränkt. Das Zertifikat ist nur in der Schweiz gültig und muss ebenfalls über o. g. Antragsstelle bestellt werden. 
  • Schweizer Bürger, die einen Wohnsitz in der Schweiz oder einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen, und mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft sind, müssen sich weiterhin (nach Terminvereinbarung) persönlich bei einer unserer Antragsstellen vorstellen, wo sie ein Covid-Zertifikat erhalten, welches 365 Tage und auch ausserhalb der Schweiz gültig ist. Die entsprechenden Informationen und Adressen finden sich auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/covid-zertifikat.html#-502844788

Für Personen, die sich nicht impfen und testen lassen können:

  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können, erhalten bereits heute ein ärztlich ausgestelltes Attest und damit Zugang zu Betrieben, Einrichtungen und Veranstaltungen mit Covid-Zertifikatspflicht. Ab Mitte Dezember 2021 erhalten sie auf Antrag ein Covid-Zertifikat, welches 365 Tage und nur in der Schweiz gültig ist.
  • AKTUALISIERT: Ausnahmezertifikat GD Kanton Zürich v. 07.01.2022  

6. Informationen für Patientinnen und Patienten

Eine Videofolge von Swissmedic informiert über Fragen zu COVID-19-Impfstoffen

Was gut schützt die Auffrischimpfung?

Die Schutzwirkung einer "Boosterimpfung" ist hoch, wie diese Abbildung zeigt:  Auffrischimpfung . Achtung: Diese Abbildung bezieht sich auf die Delta-Variante. Daten zur Schutzwirkung gegen die Omikron-Variante folgen in Kürze. 

  

Die Online-Platform Altea – Long-COVID-Netzwerk liefert Patienten, die von Long COVID betroffen sind, wichtige medizinische Informationen. Darüber hinaus bietet sie Unterstützung bei sozialen, beruflichen und familiären Fragestellungen und Problemen. Die – vorerst digitale – Plattform fördert den Austausch von Betroffenen untereinander und mit Fachpersonen.  

Seit 16.04.2021 online: https://www.altea-netzwerk.ch

 

Eltern, die sich Sorgen machen, ob ihr Kind an einer COVID-19-Infektion leidet, finden wichtige Informationen bei coronabambini.ch